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Investitionsfinanzierung

In den wenigsten Fällen lassen sich die Investitionen und Betriebsmittel komplett durch Eigenkapital finanzieren. Eine Alternative zum Kredit der Hausbank ist für Unternehmen die Finanzierung durch ein öffentliches Förderprogramm. Die Mittel werden dann bei Bundesprogrammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder bei Landesprogrammen von der NRW.BANK zur Verfügung gestellt.

Der Vorteil dieser öffentlichen Förderprogramme sind Zinsvergünstigungen, Haftungsfreistellungen und Tilgungsfreijahre. Außerdem ist häufig eine vorzeitige Tilgung kostenfrei. Die Anträge zu den Finanzierungsprogrammen sind bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragsstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank wird einen entsprechenden Refinanzierungsantrag der NRW.BANK bzw. der KfW-Bank zuleiten.

Gerne berät die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH bei der Wahl des passenden Programms und begleitet bei Bedarf auch das Unternehmen zum Finanzierungsgespräch mit der Hausbank.


NRW.BANK.Mittelstandskredit

Der NRW.BANK.Mittelstandskredit ist das Standardprogramm für in- und ausländische mittelständische Unternehmen als auch Angehörige der Freien Berufe. Mit einer Darlehenshöhe von 25.000 € bis 5 Mio. € können Wachstumsvorhaben, u.a.

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens

finanziert werden. Die Laufzeit kann 5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr, 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren  oder 20 Jahre mit drei Tilgungsfreijahren betragen. Optional kann eine 80%-ige Bürgschaft oder eine 50%-ige Haftungsfreistellung in Anspruch genommen werden.


NRW/EU.Investitionskapital

Das NRW/EU.Investitionskapital dient zur Stärkung des Eigenkapitals. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) > 2 Jahre und ExistenzgründerInnen, die ein EU-KMU (im Ganzen) erwerben. Wie auch beim Mittelstandskredit können hier Investitionsvorhaben finanziert werden. Die Laufzeit beträgt max. 12 Jahre bei max. sieben Tilgungsfreijahren. Außerplanmäßige Tilgungen sind frühestens 5 Jahre nach Verwendungsnachweis möglich.

Die Förderung besteht aus einem Finanzierungspaket (max. 1,25 Mio. €), und zwar aus einem Nachrangdarlehen (max. 1. Mio. €) und einem klassischen Darlehen. Das Nachrangdarlehen wird obligatorisch mit einer 100 %-igen Haftungsfreistellung ausgereicht.

Ein Darlehen mit ähnlichen Konditionen und Bedingungen bietet auch die KfW-Bank mit dem "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen".